Die Burg Friedberg in der hessischen Stadt Friedberg ist mit 3,9 ha eine der größten Burganlagen Deutschlands (Höhenburg auf 140 m ü
Die Burg Friedberg in der hessischen Stadt Friedberg ist mit 3,9 ha eine der größten Burganlagen Deutschlands (Höhenburg auf 140 m ü. NN). Sie war jahrhundertelang Mittelpunkt der Burggrafschaft Friedberg. Heute beherbergt sie u. a. verschiedene öffentliche Einrichtungen, so große Teile des Finanzamtes, das Burggymnasium und eine Kirche, innerhalb der historischen Mauern.
Geschichte
Die Burg wurde vermutlich im Auftrag des Kaisers Friedrich Barbarossa zwischen 1171 und 1180 gegründet. Die älteste erhaltene Urkunde über die Burg stammt aus dem Jahr 1216. Burg und Stadt waren rechtlich zwei selbständige Einheiten, die Burggrafschaft Friedberg ein eigenes Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Dieses enge Nebeneinander von Burg und Stadt führte zu Reibereien, die jahrhundertelang die Geschichte Friedbergs bestimmten.
Die Burggrafschaft war genossenschaftlich organisiert und reichsunmittelbar. Die Rechtsstellung eines Burgmannen war erblich und befand sich in den Händen adeliger Familien der Umgebung. Es gab etwa 100 Burgmannen (siehe Hauptartikel: Liste Friedberger Burgmannenfamilien). Die Aufgabe der Burg war, wie bei den anderen staufischen Pfalzen, Städten und Burgen Gelnhausen, Frankfurt, Wetzlar und Glauburg, die zum Teil im gleichen Zeitraum errichtet wurden, der Schutz der Wetterau. Zur Wahrnehmung der Burghut und um der Residenzpflicht zu genügen, wurden seit dem 14. Jahrhundert innerhalb der Burg Burgmannenhäuser gebaut. In späterer Zeit wurden die Aufgaben der Burgmannen oft durch dort residierende Beamte wahrgenommen. Seit dem 15. Jahrhundert bildete die Burg eine eigene kleine Herrschaft in der Wetterau, indem sie das Freigericht Kaichen und 1445 die Pfandschaft über die Stadt Friedberg erwarb. In dieser Zeit hatte sie ihren größten politischen Einfluss und war an der Kuriatstimme der Wetterauer Grafen auf dem Reichstag beteiligt.
In der Burg – wie in der gesamten Burggrafschaft – galt ein besonderes Partikularrecht, die Friedberger Polizeiordnung. 1679 wurde sie erneuert und gedruckt. Damit ist sie zum ersten Mal schriftlich fassbar. Sie behandelte überwiegend Verwaltungs-, Polizei- und Ordnungsrecht. Insofern blieb für den weiten Bereich des Zivilrechts das Solmser Landrecht die Hauptrechtsquelle. Das Gemeine Recht galt darüber hinaus, wenn all diese Regelungen für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielten. Diese Rechtslage blieb auch im 19. Jahrhundert geltendes Recht, nachdem die Burggrafschaft an das Großherzogtum Hessen übergegangen und Stadt und Burg 1834 vereinigt worden waren. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Januar 1900, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte dieses alte Partikularrecht außer Kraft.
Ab dem 17. Jahrhundert wandelte sich die Burg zunehmend zum Herrensitz. Davon zeugen die repräsentativen Bauten der Burgmannen in der Burg, der weitläufige Burggarten und die Burgkirche. Die Burg behielt ihre staufische Verfassung bis 1806 und wurde dann vom Großherzogtum Hessen mediatisiert. Bis 1821 bildete der Burgbezirk ein eigenes Amt, das Amt Burg-Friedberg, des Großherzogtums in dessen Provinz Oberhessen. 1821 wurde es – wie alle Ämter in der Provinz Oberhessen – aufgelöst und dabei auch die Aufgaben von Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Verwaltungsaufgaben des ehemaligen Amtes Burg-Friedberg wurden auf den Landratsbezirk Butzbach und die Rechtsprechung dem Landgericht Friedberg übertragen. 1834 wurde die Burg in die Stadt Friedberg eingemeindet. Im Jahr 1846 starb mit Sigmund Löw von und zu Steinfurth der letzte der Burgmannen.
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