Der heute Forsthaus Willroda (auch Willrode) genannte Gebäudekomplex, aufgeführt in der Liste von Burgen und Schlössern in Thüringen, ist eine Anlage im Südosten der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt
Der heute Forsthaus Willroda (auch Willrode) genannte Gebäudekomplex, aufgeführt in der Liste von Burgen und Schlössern in Thüringen, ist eine Anlage im Südosten der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt. Sie liegt im Willrodaer Forst zwischen Egstedt und Schellroda auf dem Gebiet des Stadtteils Egstedt. Das Forsthaus Willroda besteht aus mehreren Gebäuden, die als befestigtes Gut errichtet wurden und später umgebaut und erweitert als Jagdschloss, dann als Forsthaus dienten.
Geschichte
Das Rittergut unter den Grafen von Gleichen und Gleichenstein
Die Entstehungsgeschichte der jetzigen Anlage des Forsthauses Willroda geht in die Rodungszeit, um das 11. Jahrhundert, zurück. Die erste urkundliche Erwähnung von Willroda war 1204 als Stützpunkt der Grafen von Gleichen. Ihr Nachfahre, Graf Heinrich von Gleichenstein, verkaufte das Rittergut 1290 an das Erfurter Neuwerkskloster (vom Orden der Augustinerinnen), das unter besonderem Schutz des Königs Rudolf von Habsburg I., stand.
Das Gut im Besitz des Neuwerksklosters zu Erfurt 1290–1450
Von 1290 bis 1450 wurde die Anlage vom Neuwerkskloster bewirtschaftet. Im Thüringer Grafenkrieg (1342–1346) und im Sächsischen Bruderkrieg (1446–1451) war das Gut mehrfach zerstört worden und von einem Ort Willroda in der Nachbarschaft blieb nur eine „Wüstung“ zurück.
Das Gut unter Claus Hildebrant von Willrode 1450–1477
Ab 1450 überließ das Neuwerkskloster das Gut einem Erfurter Patrizier und Ratsherren als Lehen. Claus Hildebrant, ab jetzt genannt Claus Hildebrant von Willrode, war Ratsmeister, Kurmainzischer Gerichtsschultheiss und sächsischer Geleitsmann. Verwandte von ihm hatten schon das Dorf Willrode vor seiner Zerstörung als Lehen inne. Claus Hildebrant von Willrode baute in den Kriegswirren das verfallene Gut wieder auf. Er ließ unter anderem als Schutz die hohe Mauer, Wall und Graben, also wieder eine „Wasserburg im Kleinen“ errichten. Claus Hildebrant von Willrode lebte von 1400 bis 1477. Sein Bildnis auf dem Epitaph des Kirchhofs der Allerheiligengemeinde in Erfurt findet sich abgelichtet bei Schuchardt 1964, ebenso seine Wohnsitze „Zum roten Löwen“, Marktstraße 21, und „Zum Güldenen Schwanring“ (heute Chrestensenhof) Marktstraße 38.
Das Gut unter Freidank von Willrode 1477–1511
Im Jahr 1471 wurde das Lehen auf seinen Sohn Freidank übertragen. Freidank (andere Schreibweisen: Freydanck, Fridang) studierte Jura für die Ämterlaufbahn wurde dann aber 1477 Geleitsmann wie sein Vater und verwaltete das sächsische Geleit in Erfurt, (eine nicht unbedeutende Position, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel Goethe als Direktor der Weimarer Wegebaukommission zugleich das Amt des Obergeleitsmannes in Erfurt innehatte). Freidank war darüber hinaus Verwalter seiner Güter und Bauherr von Willrode. Er betrieb unter anderem den Ausbau der Wehr- und Grabkapelle, gab ein Altarbild in Auftrag und Steinmetzarbeiten wie das Tympanon und die Wappen der Familie (das Wappen mit den zwei schrägen Balken ist das der Freidankschen Familie). Nach neuerer Forschung legt Reiner Müller nahe, dass es sich bei der Gestaltung der Kapelle um einen Nachbau in der Form der Jerusalemer Grabeskirche handeln könnte, womit Freidank seinen Großvater Otto Ziegler ehren wollte, der anlässlich seiner abenteuerlichen Pilgerfahrt zum Ritter vom Hl. Grab ernannt wurde.
Freidank von Willrode erhielt das Gut vom Neuwerkskloster 1495 schließlich als Erblehen. Er wurde zum Stammvater der Willrodaer Familie und verhinderte durch sein Testament die Aufteilung des Gutes unter seinen Erben und Nachkommen. Als Majorat sollte es künftig jeweils in den Besitz der oder des Ältesten der Familie übergehen: „ … es sey Sohn oder Tochter, Sohns oder Tochter Kind …“ Im Jahr 1510 erfolgte auf Freidanks Antrag die Bestätigung des damals in Erfurt seltenen und umstrittenen Erbvertrags von Kaiser Maximilian I. Freidank von Willrode lebte von 1430 bis 1511.
Verkauf des Guts an den Rat der Stadt 1573. Bestätigung des Legats und Fortbestand der Familienstiftung.
Nach 123 Jahren Besitz durch die Willröder Familie wird das Gut Willroda 1573 von den Erben an den Rat der Stadt Erfurt unter folgenden Bedingungen verkauft: Der Kaufpreis von 9000 Gulden ist in Ewigkeit nicht abzulegen, sondern soll auf dem Gut ruhen und nicht übertragbar sein. Das Stammkapital bleibt „auf ewig“ erhalten, der Stammzins von alljährlich 5 % wird von der Stadt an die Familie ausgezahlt und geht an die oder den Ältesten. Die Urkunde „Fundation und Stammregister derer von Willrode“ 1603. erfasste die Erbberechtigten und regelte die Erbfolge. Sie wird mehrfach von den Mainzer Kurfürsten bestätigt. Das Gut Willrode wurde damit Grundlage für ein in dieser Form einmaliges Familien-Legat.
Das Gut Willrode unter dem Erfurter Rat 1573–1664
Durch den Kaufvertrag des Rats war das Gut und die Befestigung vor den Toren Erfurts vor dem Erwerb durch „Fremde“ gesichert. Unter der Stadtherrschaft wurden das Anwesen, die dazugehörigen Ländereien und der Wald von so genannten Hofmeistern verwaltet, die Abgaben leisteten und Jagden ausrichteten. Im Übrigen blieb das Gut zur Verfügung des Rats von Erfurt. Es wurde zunehmend von der Ackerwirtschaft auf die Forstwirtschaft umgestellt.
Das Gut wird vom Mainzer Bischof 1664 nach der Eroberung Erfurts annektiert
Das Gut blieb im 30-jährigen Krieg verhältnismäßig unversehrt. Aber nach der allgemeinen Schwächung der Städte setzte der Erzbischof von Mainz, Johann Philipp von Schönborn, eine Kampagne zur Annektierung Erfurts in Gang. Er erreichte die Ermächtigung zur Vollstreckung einer „Reichsacht“ (begründet unter anderem mit den Auseinandersetzungen im 30-jährigen Krieg) und belagerte die Stadt Erfurt zum Teil mit ausländischen Söldnertruppen, dank der Unterstützung von Ludwig XIV., dem Gewinnanteile versprochen waren. Die erbitterte Gegenwehr der Bewohner hielt den Belagerern stand. Der Brief des vermeintlichen Verbündeten Erfurts, des Kurfürsten Johann Georg II. von Sachsen, der die Kapitulation nahelegte (vom 2. Oktober 1664), bewog den Rat aber zur Übergabe der Stadt am 6. Oktober 1664. Erfurt kapitulierte unter Aushandlung der Religionsfreiheit und einiger verbleibender Privilegien. Der Stadtstaat verlor seine ausgedehnten Besitzungen und Herrschaften, auch das befestigte Gut Willrode fiel an den Erzbischof und sein Kapitel. An den Verpflichtungen gegenüber den Willröder Erben änderte sich damit nichts. Erst die Ablösung vom Grundwert im 19. Jahrhundert brachte einen gravierenden Einschnitt: Durch die von der Regierung verordnete Auszahlung der Kaufsumme an die Familienstiftung 1880 wurde das Stammkapital der Inflation und den Kriegsanleihegesetzen unterworfen.
Willrode unter Mainzer Herrschaft ab 1664 und danach
Von 1664 bis 1802 stand das Gut unter Mainzer Herrschaft. Verstärkt wurden Holz und Jagdwirtschaft. Zur Reinigung des Waldes war zeitweise Frondienst für die umliegenden Dörfer verordnet. Das Gut wurde, wie es heißt, von den Mainzer Statthaltern insgesamt nach Maßgabe einer zentralen merkantilistischen Wirtschaft „musterhaft betreut und in Ordnung gehalten“, auch mehrfach restauriert und schließlich als Jagdschloss eingerichtet. Goethe, der Herzog Carl August von Sachsen-Weimar und andere bedeutende Zeitgenossen sollen zu Gast auf dem Jagdschloss gewesen sein, wahrscheinlich auf Einladung des Mainzer Statthalters Karl Theodor von Dalberg. Unter anderem gibt es folgende Tagebuchnotiz von Goethe zum 1. Oktober 1776: „Nach Erfurt kam der Herz.[og] mit Wedeln. Munteres Mittagmahl. Nach Tisch auf Willrode. Viel geschwatzt mit d. Statthalter und folglich nichts geschossen.“
Das Gut wurde in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 preußischer Besitz. Nach der Schlacht von Jena und Auerstädt 1806, kam das Gut unter Napoleonische Herrschaft und wurde als französische Domäne dem Grafen Tascher de la Pagerie überlassen, der noch 1812 als Besitzer genannt wurde. Nach dem Sieg der Verbündeten in der Leipziger Völkerschlacht von 1813 fiel das Gut wieder an Preußen. Willrode wurde eine preußische Oberförsterei. Es blieb bis 1945 preußischer Besitz. Die Erbregelung des Legats und die seit 1511 bestehende Willröder Stiftung blieben bis in den Zweiten Weltkrieg bestehen, wurde aber dann aber aufgelöst und ein „Verein Willröder Familien e. V.“ gegründet. Das geringfügige Restvermögen der Stiftung ging an den Verein über. Der Verein organisierte unter anderem Spendenaktionen zur Restaurierung des Guts, vor allem der Kapelle. Zur DDR-Zeit kam es zunehmend zu Verfallserscheinungen an der gesamten Anlage. Nach der Wende wurde sie unter Beteiligung zahlreicher Einzelpersönlichkeiten, Ämter, Behörden und besonders des Fördervereins allmählich wiederhergestellt.
Am 9. September 2012 wurde zum Tag des Offenen Denkmals im Forsthaus Willroda das Ende der erfolgreichen Sanierung gefeiert. Gleichzeitig beging an diesem Tag der „Verein der Freunde und Förderer des Forsthauses Willrode e.V.“ sein 20-jähriges Bestehen. Das Gut ist heute im Besitz des Freistaats Thüringen und untersteht der Landesforstverwaltung. Es beherbergt das Thüringer Forstamt und ist ein Ort kultureller Begegnung und beliebtes Ausflugsziel.
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