Altes Schloss (Neustadt an der Waldnaab)
castle, chateau

Das Alte Schloss in Neustadt an der Waldnaab wurde im 16

https://media.whitetown.sk/pictures/de/altesschlossneustadtanrwaldnaab/altesschlossneustadtanrwaldnaab.jpg
Previous names
Altes Schloss (Neustadt an der Waldnaab), Altes Schloss (Neustadt an der Waldnaab)
You need to sign in to save your wishes
Description

Das Alte Schloss in Neustadt an der Waldnaab wurde im 16. Jahrhundert als Burg der Heidecker von Johann Georg von Heydeck (1545–1564) auf der Basis eines Vorgängerbaues der Grafen von Altendorf (vermutlich aus dem 13. Jahrhundert) errichtet.

Geschichte

Durch die Ehe mit Berta, einer der Erbtöchter Graf Gebhards von Sulzbach, gelangte Graf Heinrich II. von Altendorf in den Besitz der Herrschaft Neustadt an der Waldnaab. 1232 wurden Alt- und Neustadt an der Waldnaab von Graf Heinrich IV. von Altendorf an seinen Vetter Heinrich I. von Ortenburg für 1000 Pfund Regensburger Münze verpfändet; dieses Pfand wurde nicht mehr ausgelöst. Die Tochter des Grafen von Ortenburg heiratete Friedrich von Trüdingen und nach dem Tod ihres Gatten verkaufte die Witwe 1261 die Herrschaft Neustadt an den Herzog von Bayern, den Wittelsbacher Ludwig der Strenge. Nach dem Salbuch von 1270 hat Ludwig der Strenge auch die Burg Störnstein mit den dazugehörenden Besitzungen erworben. Der Besitzstand der Wittelsbacher an der Waldnaab bestand Ende des 13. Jahrhunderts aus der Herrschaft Störstein samt Neustadt an der Waldnaab (redditus Antique sive Nove Civitatis) und der Gutsherrschaft Rothenstadt (Redditus bonorum in Rotenstat). Sein Nachfolger, Kaiser Ludwig der Bayer, verpfändete Neustadt und Störnstein an den Landgrafen Ulrich von Leuchtenberg.

Aufgrund des wittelsbachischen Hausvertrages von Pavia von 1329 kam Neustadt an der Waldnaab zusammen mit Störnstein an die pfälzische Linie der Wittelsbacher. Damals waren Neustadt und Störnstein immer noch ein Leuchtenburgisches Pfand. Wegen der finanziellen Unterstützung, die Kaiser Karl IV. bei der Befreiung von Rupert II., der 1348 in sächsische Gefangenschaft bzw. in die Gefangenschaft des falschen Waldemar geraten war, geleistet hatte, wurden ihm 1353 für 12.000 Mark Silber gegen Wiedereinlösung innerhalb einer Jahresfrist diverse Besitzungen in der Oberpfalz (darunter Neustadt, Störnstein, Hirschau, Waldeck, Murach und Dreswitz) verpfändet. Da die Einlösung wegen der hohen Verschuldung der Pfalz nicht möglich war, trat Ruprecht I. am 29. Oktober 1353 neben Neustadt an der Waldnaab und Störnstein auch Hirschau, Lichtenstein, Sulzbach, Rosenberg, Hertenstein, Neidstein, Thurndorf, Hilpoltstein, Hohenstein, Lichteneck, Frankenberg, Lauf, Eschenbach, Hersbruck, Velden, Pegnitz und Plech mit allen Dörfern an den Böhmerkönig Karl IV. ab und diese Region wurde Bestandteil von Neuböhmen. Das Gebiet wurde vorerst von verschiedenen Beamten des Kaisers verwaltet. 1382 ist Hintzik Pflug zum Rabenstein Pfleger in Störnstein. 1391 werden Neustadt und Störnstein als Pfandbesitz für 13.500 rheinische Gulden von der böhmischen Krone an den Hintzik Pflug zum Rabenstein gegeben. Über Ameley Kagerin zum Störnstein, Mutter des Hintzik Pflug, die 1410 den Hans von Parsberg († 1469) in dritter Ehe geheiratet hat, kommen die Besitzungen an die Parsberger. Aber bereits 1463 sind Neustadt und Störnstein wieder im Besitz der Pflug, wie aus einer Lehensurkunde des böhmischen Königs Georg von Podiebrad für Sebastian Pflug hervorgeht. 1487 wird diese Pfandschaft auch von König Vladislav II. für den Hansen Pflug zum Rabenstein bestätigt. Eventuell im Zusammenhang mit dem Löwlerbund, dem Sebastian Pflug bis 1491 als Hauptmann vorsteht, geht die Herrschaft der Pflugs hier zu Ende. Am Neujahrstag 1504 wird in Ofen von König Vladislav II. die Pfandschaft über „Neustädtlein“ und Störnstein an den Getrzichen von Guttenstein zu Petersburg und Kysch übertragen. Dies fand in Übereinstimmung mit Sebastian Pflug statt, der noch auf dem Störnstein saß. Ein Wolf von Guttenstein erscheint urkundlich letztmals 1539 in einem Spruchbrief.

Ab 1540 ist die Herrschaft über „Neustädtl“ und Störnstein im Eigentum des Johann Georg von Heideck. Georg von Heideck († 1551) hat diese Pfandschaft lt. einer Urkunde vom 4. Oktober 1562 als „uneinlösbares Pfandgut“ in seinem Besitz. Ihm folgte sein Sohn Johann Ulrich († 1554 oder 1555) nach. Sein Vetter Wilhelm von Heideck ist nach der genannten Urkunde von Kaiser Ferdinand der nächste Besitzer. Da er noch minderjährig war, übernahm die Witwe des Georg von Heideck, einer geborene Gräfin von Rappoltstein, die Herrschaft. Zudem stand Wilhelm von Heideck unter der Vormundschaft des Bischofs Erasmus von Straßburg und des Grafen Philipp von Hanau und Lichtenberg. Von den Herren von Heideck hat Ladislaus von Lobkowitz, Oberster Landeshofmeister im Königreich Böhmen, am 4. Oktober 1562 die Pfandherrschaft Störnstein abgelöst; die endgültige Übereignung fand aber erst 1571 statt, nachdem man sich über die Heideckschen Eigengüter geeinigt hatte. Zuerst wurde die Herrschaft auf zehn Jahre übergeben. Kaiser Maximilian II. hat dann am 25. September 1575 mit Einwilligung der böhmischen Stände Störnstein dem Ladislau von Lobkowitz erblich überlassen. Diese wurde 1641 zur Gefürsteten Grafschaft Störnstein erhoben und bis 1807 verblieben Neustadt und Störnstein im Besitz der Familie der Lobkowitzer.

Useful information

Gratis

Das Schloss wird als öffentliche Einrichtung genutzt